Institut für
Prozessarbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über den Kalender der IPA-Website für alle Veranstaltungen. Mit der Anmeldebestätigung des IPA (Institut für Prozessarbeit) ist die Anmeldung definitiv.



Rücktrittsregelung für alle Seminarteilnehmenden, inkl. Studierenden 
Annullationsgebührenstaffelung

Wir empfehlen nachdrücklich, eine umfassende Annullation- und Reiseversicherung abzuschliessen, um eventuelle Stornierungen oder sonstige Unannehmlichkeiten abzudecken.

Manchmal gibt es unvermeidliche Umstände, die dazu führen, an einem Seminar nicht teilnehmen zu können. 

Wir sind bestrebt, eine transparente und faire Gebührenstruktur aufrechtzuerhalten, die sowohl für unsere Teilnehmenden als auch für das IPA wirtschaftlich sicher ist. Diese Staffelung der Annullierungsgebühren ermöglicht es uns, die Ressourcen angemessen zu planen und gleichzeitig die Flexibilität zu wahren, die unsere Teilnehmenden benötigen.

Es besteht die Möglichkeit, eine Ersatz-Person an die Veranstaltung zu delegieren. Die Administration/Verwaltung des IPA muss zuvor schriftlich darüber informiert werden.

Rücktritt bis zu 30 Tage vor Kursbeginn:
10% der Teilnahmegebühr werden fällig.

Stornierung bis 15 Tage vor dem Event:
50% der Teilnahmegebühr werden fällig.
Eine höhere Gebühr wird bei einer Stornierung innerhalb dieses Zeitraums fällig, da die Chancen zur Neubuchung begrenzt sind.

Stornierung ab 14 Tage vor dem Event oder Nichterscheinen oder teilweisem Fehlen während Kursen, Seminaren, Supervisionen und Workshops:
100% der Teilnahmegebühr werden fällig.
Da eine sehr kurzfristige Stornierung die Möglichkeit der Platzneubelegung sehr stark einschränkt, ist die volle Gebühr geschuldet.


 

Dieser Abschnitt bezieht sich ausschliesslich auf IPA-Residential-Seminare

Bei Stornierungen von Teilnahmen an Residential-Seminaren (mit externen Verpflegung und/oder mind. 1 Übernachtung) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der entsprechenden Residential-Hosts, Hotels, Gruppenhäusern uneingeschränkt und ohne Abweichungen. Das Institut für Prozessarbeit kann keinerlei Kosten für Stornierungen von Unterkünften oder Anreisekosten übernehmen.

Wir empfehlen nachdrücklich, eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen, um eventuelle Stornierungen oder sonstige Unannehmlichkeiten abzudecken.


 

Absage durch das Institut für Prozessarbeit

Mindestteilnehmerzahl und Anmeldefrist:
Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl sowie die Anmeldefrist (Zeitpunkt, an dem die Mindestteilnehmendenzahl erreicht sein muss, damit die Veranstaltung durchgeführt werden kann) für unsere Veranstaltungen werden individuell festgelegt und in der entsprechenden Kursbeschreibung oder Veranstaltungsinformation veröffentlicht.

Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops:
Die Durchführung unserer Kurse, Seminare und Workshops ist abhängig von der erreichten Teilnehmendenzahl innerhalb einer vom IPA gesetzten Anmeldefrist (sh. oben). Das IPA behält sich das Recht vor, ein Angebot aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen.

Rückerstattung der Teilnahmegebühr:
Falls das IPA aufgrund einer unzureichenden Teilnehmerzahl gezwungen ist, eine Veranstaltung abzusagen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

Kosten, die NICHT vom IPA übernommen werden können:
Kosten, die im Zusammenhang mit Anreise, Unterkunft oder anderen Vorbereitungen des/der Teilnehmenden entstehen, können vom IPA nicht übernommen werden.

Wichtig für Teilnehmende mit längerer Anreise:
Es wird ausdrücklich empfohlen, Buchungen für Unterkünfte oder Reisen erst dann vorzunehmen, wenn das IPA die Durchführung des Seminars bestätigt hat. Die Bestätigung erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn und wird den Teilnehmenden mitgeteilt. Wir bitten Sie, KEINE Hotelreservierungen zu tätigen und KEINE Flug- oder Zugtickets zu erwerben, bevor wir Ihnen nicht schriftlich mitgeteilt haben, dass das Seminar definitiv stattfindet.



Programmänderungen

Programmänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bezüglich der Anzahl der Teilnehmenden, der Kursleitenden, des Kursortes, der Methodik oder der Art des Kurses (live oder virtuell).



Online-Veranstaltungen

Pro Anmelung für eine Online-Veranstaltung ist (sofern nicht anders ausgeschrieben) eine teilnehmende Person zugelassen.

Während der Online-Veranstaltung stellt jede teilnehmende Person sicher, dass sämtliche Informationen, die über diverse Medien ausgetauscht werden, nicht Drittpersonen zugänglich sind oder gemacht werden. (Wort, Bild, Text, Video, Daten, Chats, etc.).



Schweigepflicht/Vertraulichkeit

Das IPA verpflichtet sich, Kenntnisse über Teilnehmende vertraulich zu behandeln.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, vor, während und nach dem Kurs, Seminar ,Workshop oder Event, Stillschweigen über Kenntnisse zu bewahren, die sie über andere Personen, insbesondere Kursteilnehmende und Kursleitende haben.



Kursausschluss

Teilnehmende können in Fällen grenzverletzenden Verhaltens, Datenschutz-Missbrauch jederzeit ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr bleibt geschuldet.

Vorbehalten bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens.



Rechtsanwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot zur Anwendung.



Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich